Wusstest du, dass in der intensiven Nutztierhaltung wenige Tage alten Ferkeln mit einem heißen, elektrischen Eisen ein Stück des Schwanzes abgeschnitten wird?
Wenn Schweine gestresst sind, entwickeln sie Verhaltensstörungen, wie das sogenannte „Schwanzbeißen“. Dabei beißen die Schweine oft heftig am Ringelschwanz eines Artgenossen herum. Das gebissene Tier kann aufgrund der viel zu engen Haltung nicht flüchten oder sich zurückziehen. Die Folge können schlimme Infektionen sein, die bis ins Rückenmark ziehen und sogar tödlichen Ausgang nehmen.1
Doch anstatt die Haltungsbedingungen zu verbessern und den Schweinen mehr Auslauf zu bieten, um solches Verhalten zu vermeiden, wird den nur wenige Tage alten Ferkel meist ohne Betäubung der Ringelschwanz abgetrennt bzw. abgebrannt. Oft werden sie auch direkt kastriert und ihnen werden die Eckzähne abgeschliffen. Bei diesen Vorgängen erleiden die Ferkel unglaubliche Qualen, schreien und zucken oft tagelang.2
Auch das Gesetz erkennt seit einigen Jahren diese Grausamkeit und verbietet sowohl in Österreich als auch in Deutschland grundsätzlich das Kupieren des Schwanzes (vgl. §7 I TSchG (Ö), §6 I TSchG (D)). Gesetzliche Ausnahmen gelten in Deutschland für nur das Kupieren von bis zu vier Tage Ferkeln und das Abschleifen der Zähne von bis zu acht Tage alten Ferkeln “sofern es unerlässlich ist”. In Österreich gilt eine solche Ausnahme bis zum siebten Lebenstag, für das Kupieren gilt dies allerdings nur, sofern es unter “Schmerzbehandlung” und von einer sachkundigen Person durchgeführt wird.
Wiederholte Amtstierärztliche Audits zeigen jedoch, dass es leider gängige Praxis in der Nutztierhaltung ist, dass die Ferkel direkt vom Landwirt ohne Schmerzbehandlung und Rücksicht auf ihr Alter kupieren, kastriert und beschliffen werden.3
1Vier Pfoten
2VGT
3Gutachterliche Stellungnahme
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